Schlappe vor Londoner Gericht: Ubers Geschäftsmodell wankt
Die Fahrer sind keine Selbständigen, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln und haben Anspruch auf Mindestlohn, urteilt das britische Höchstgericht. Auch nach deutscher Rechtslage spricht viel für ein festes Arbeitsverhältnis.
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